Gemäß der Festlegung GaBi Gas 2.0 ist der Marktgebietsverantwortliche
verpflichtet, zwei getrennte Bilanzierungsumlagekonten für SLP und RLM
Entnahmestellen einzurichten und zu veröffentlichen. Kosten und Erlöse
aus den Bereichen SLP Mehr-/Mindermengenabrechnung, Beschaffung und
Veräußerung von externer Regelenergie (soweit dem SLP
Bilanzierungsumlagekonto zurechenbar) und sonstige Kosten und Erlöse im
Zusammenhang mit den vom Marktgebietsverantwortlichen durchgeführten
Bilanzierungstätigkeiten (soweit dem SLP Bilanzierungsumlagekonto
zurechenbar) werden dabei dem SLP Bilanzierungsumlagekonto zugerechnet.Der Saldo des SLP Bilanzierungsumlagekontos ermittelt sich aus allen buchhalterisch erfassten vorgenannten Erlösen und Aufwendungen. Hierbei ist zu beachten, dass nicht alle Positionen, die für das SLP Bilanzierungsumlagekonto relevant sind, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits endgültig abgerechnet wurden. Aufgrund dessen können sich Änderungen zum veröffentlichten Stand des SLP Bilanzierungsumlagekontos ergeben, die in bereits vergangenen Zeiträumen ihren Ursprung haben.
Informationen zum vormals gültigen Regel- und Ausgleichsenergiekonto finden Sie hier.