Gemäß der Festlegung GaBi Gas 2.0 ist der Marktgebietsverantwortliche
verpflichtet, zwei getrennte Bilanzierungsumlagekonten für SLP und RLM
Entnahmestellen einzurichten und zu veröffentlichen. Kosten und Erlöse
aus den Bereichen positive und negative Ausgleichsenergie,
Strukturierungsbeiträge (bis 30. September 2016),
Flexibilitätskostenbeiträge (ab 1.Oktober 2016) Beschaffung und
Veräußerung von externer Regelenergie (soweit dem RLM
Bilanzierungsumlagekonto zurechenbar) und sonstige Kosten und Erlöse im
Zusammenhang mit den Bilanzierungstätigkeiten (soweit dem RLM
Bilanzierungsumlagekonto zurechenbar) werden dem RLM
Bilanzierungsumlagekonto zugerechnet.
Kosten und Erlöse im Zusammenhang mit den vom
Marktgebietsverantwortlichen durchgeführten Bilanzierungstätigkeiten
(soweit dem RLM Bilanzierungsumlagekonto zurechenbar) werden dabei dem
RLM Bilanzierungsumlagekonto zugerechnet.
Die Veröffentlichung erfolgt, sobald alle für die Veröffentlichung des Bilanzierungsumlagekontos erforderlichen, endgültigen Werte vorliegen, d.h. in der Regel spätestens drei Monate nach Ende eines Leistungsmonats. Dabei ist zu beachten, dass Abrechnungen, die ihren Ursprung in früheren Leistungszeiträumen haben, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, nachträglich Änderungen des veröffentlichten Kontostands bedingen können. Dies gilt insbesondere für etwaige Nachberechnungen aufgrund nachträglich zu ermittelnder Verteilschlüssel. Bis zur erstmaligen Berechnung des jährlichen Verteilschlüssels werden die nicht unmittelbar zuordenbaren Kosten jedem Bilanzierungsumlagekonto hälftig zugeordnet.
Informationen zum vormals gültigen Regel- und Ausgleichsenergieumlagekonto finden Sie
hier