Zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie wird gemäß GaBi Gas 2.0 u.a. eine SLP Bilanzierungsumlage erhoben. Diese ist von Bilanzkreisverantwortlichen zu tragen, die SLP Entnahmestellen beliefern.
Die Entwicklung der geltenden Regel- und Ausgleichsenergieumlage bis zum Gastag 30. September 2015 - gemäß Festlegung GABi Gas - finden Sie hier.