Zur Deckung des zu
erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und
Ausgleichsenergie wird gemäß GaBi Gas 2.0 u.a. eine RLM
Bilanzierungsumlage erhoben. Diese ist von Bilanzkreisverantwortlichen
zu tragen, die RLM Entnahmestellen beliefern. Die erstmalige Festlegung
der RLM Bilanzierungsumlage erfolgte zum 01. Oktober 2015.
Die Entwicklung der geltenden Regel- und Ausgleichsenergieumlage bis zum Gastag 30. September 2015 - gemäß Festlegung GABi Gas - finden Sie hier.