Eine Marktgebietsüberlappung ist wie folgt definiert:
Eine „ […]
Marktgebietsüberlappung liegt vor, wenn es in einem Netz oder mindestens
in einem Teilnetz strömungsmechanisch möglich ist, Gasmengen aus
verschiedenen Marktgebieten an Netzanschlusspunkten zu Letztverbrauchern
und/oder Netzkopplungspunkten auszuspeisen. Dies gilt auch, wenn ein
Netz einem marktgebietsüberlappenden Netz oder Teilnetz nachgelagert
ist. Die Zuordnung von Netzkopplungspunkten zu den Marktgebieten ergibt
sich dabei anteilig aus der jeweiligen Zuordnung von Ein- und
Ausspeisepunkten in der nachgelagerten Netzebene […]“
Hierbei ist zu beachten, dass es mindestens einen Netzanschlusspunkt zu Letztverbrauchern und/oder Netzkopplungspunkten geben muss, der strömungsmechanisch mit Gas aus beiden Marktgebieten versorgt werden könnte. Dies kann sich je nach Gasqualität unterscheiden.
Beispiele für marktgebietsüberlappende und nicht-marktgebietsüberlappende Netze stehen Ihnen in der Downloaddatei bereit.
§ 5 Ziffer 1 Hauptteil KoV unterscheidet darüber hinaus zwischen einer aktiven und einer passiven Marktgebietsüberlappung:
- Eine aktive Marktgebietsüberlappung liegt vor, wenn die Ein- und Ausspeisepunkte des Netzgebiets teilweise dem einen und teilweise dem anderen Marktgebiet zugeordnet wurden.
- Eine passive Marktgebietsüberlappung liegt vor, wenn alle Ein- und Ausspeisepunkte des Netzgebiets vollumfänglich einem Marktgebiet zugeordnet wurden.
Gemäß § 5 Ziffer 5 Hauptteil KoV haben die Marktgebietsverantwortlichen das Bestehen einer Marktgebietsüberlappung einmalig bei den Netzbetreibern abzufragen. Etwaige Änderungen werden anschließend vom Netzbetreiber an den Marktgebietsverantwortlichen gemeldet. Hierzu nutzen Sie bitte das bereitgestellte Formular.