Gemäß den Anforderungen der Kooperationsvereinbarung übermitteln die
Netzbetreiber bis spätestens zum 17. Werktag des aktuellen Monats eine
Deklarationsliste für den folgenden Liefermonat an den
Marktgebietsverantwortlichen. Der Marktgebietsverantwortliche leitet
diese bis zum 18. Werktag an die Bilanzkreisverantwortlichen weiter.
Gültige Deklarationen können im Marktpartnerportal von Netzbetreibern
und Bilanzkreisverantwortlichen eingesehen werden.Neben der initialen Übermittlung der Deklaration besteht die Möglichkeit eines Deklarationsclearings.
Die Rahmenbedingungen hierzu sowie weitere Informationen zum Thema Deklaration finden Sie im
Leitfaden Marktprozesse Bilanzkreismanagement Gas.